Zuschüsse

Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen.

a) Zuschüsse zur Unternehmensberatung

Eine besonders gute Hilfe – v. a. aber nicht nur für junge Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt sind – ist die Beratung einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen zu können. Dabei können alle Fragen zu den wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Anforderungen/Problemen des Unternehmens geklärt werden. Im Falle einer Unternehmensnachfolge können diese staatlichen Fördermittel übrigens schon direkt nach Übernahme des Unternehmens beantragt werden.

b) Zuschüsse aus dem Programm „Gründercoaching Deutschland“

Das „Gründercoaching Deutschland“ wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Start- und Etablierungsphase bis zu 5 Jahre nach der Gründung. Diese aus staatlichen Fördermitteln finanzierte Maßnahme erlaubt es Gründern sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten von einem Coach betreuen zu lassen, wobei der Bund sich anteilsmäßig an den Honorarkosten des Beraters beteiligt. Besonders großzügig sind die staatlichen Fördermittel in diesem Programm für Gründer(innen) aus der Arbeitslosigkeit heraus bemessen.

2. Zuschüsse zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit/ALG II heraus

Die Arge kann potentiellen Gründern, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen Zuschüsse geben. Der Gründer muss dafür eine Selbständigkeit zum Hauptlebenserwerb anstreben (und damit in Zukunft wahrscheinlich aus dem ALG II-Bezug ausscheiden) und nachweisen, dass er die zur Ausübung der angestrebten Selbständigkeit nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. In diesem Fall kann er von der Arge einen auf bis zu 24 Monate beschränkten Zuschuss erhalten. Neben diesem Einstiegsgeld können Existenzgründer weitere Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern beantragen.

3. Weitere Zuschüsse

a) Zuschüsse aus dem Energieforschungsprogramm des Bundes. Mit diesen Zuschüssen fördert der Bund über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Vorhaben zur Energieeinsparung und Energieeffizienz wie beispielsweise energieoptimiertes Bauen, Energieeffizienz in Unternehmen jeder Art, Energiespeicher usw.

b) Zuschüsse aus dem Energieforschungsprogramm – Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Themenfeld Materialforschung für die Energiewende durch den Bund. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus den Feldern Energieeffizienz, und erneuerbare Energien mit Sitz in Deutschland.

c) Verschiedene Zuschüsse aus dem Programm BioÖkonomie 2030 des Bundes für Unternehmen, die sich mit dem nachhaltigen Umgang mit der Umwelt befassen..

Was Sie über staatliche Fördermittel wissen sollten