zinsgünstiger Kredit

Zinsgünstige Kredite für Gründer allgemein

a) ERP – Kapital: Dieser zinsgünstige Kredit ist für die Gründungszeit und die erste Zeit am Markt gedacht. Es bietet dem Gründer beispielsweise Hilfe bei der Finanzierung seiner Produktions- bzw. Verkaufslokalitäten, dem Kauf von Maschinen und Einrichtungsgegenständen oder dem Erwerb eines bereits bestehenden Unternehmens. Das ERP – Kapital wurde für mittelständische Unternehmen konzipiert.

b + c) Dagegen stehen der zinsgünstige „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ und der zinsgünstige „ERP-Gründerkredit – Universell“ der KfW Bankengruppe mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens in einer Höhe von bis zu 100.000 € Existenzgründern, Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung.

d) Des Weiteren gibt es den zinsgünstigen KfW-Unternehmerkredit, der – wie der zinsgünstige „ERP-Gründerkredit – Universell“ – im 2. oder 3. Jahr nach der Gründung beantragt werden kann. Dabei können für kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich weiter vergünstigte Zinskonditionen in Frage kommen.

e) Für Kleinstunternehmen und -gründungen gibt es den Mikrokreditfonds Deutschland, mit dem die Bundesregierung zinsgünstige Kredite an Kleinstunternehmen vergibt.

2 Zinsgünstige Kredite für bestimmte Branchen/Nischen

a) Zinsgünstige Kredite aus dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm. Diese zinsgünstigen Kredite werden zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure über die Lieferung von Investitionsgütern und Leistungen in Entwicklungsländer gewährt.

b) Zinsgünstige Kredite aus dem ERP-Innovationsprogramm für die Bereiche Energieeffizienz & Erneuerbare Energien sowie Forschung & Innovation. Diese zinsgünstigen Kredite dienen der Unterstützung der Erforschung und Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen aus den oben genannten Bereichen sowie ihrer Markteinführung.

c) Zinsgünstige Kredite aus dem KfW – Filmförderungsprogramm. Die KfW Bankengruppe fördert mit der Vergabe dieser zinsgünstigen Kredite die Herstellung und die Herausbringung von Filmen. Antragsberechtigt sind Filmproduktions-, Filmverleih- und Weltvertriebsgesellschaften mit Sitz in Deutschland, die mehrheitlich im Privatbesitz sind und weniger als 500 Millionen Euro Jahresumsatz haben.

d) Zinsgünstige Kredite aus dem ERP-Regionalförderprogramm. Diese zinsgünstigen Kredite sollen kleinen und mittleren Unternehmen bei der langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten helfen. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern.

Was Sie über staatliche Fördermittel wissen sollten